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Antrag auf Anordnung Erzwingungsgshaft gegen den Oberbürgermesiter der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Dirk Hilbert

 

Andre Wunsch

 

xxxxxxxxxxxxx

01307 Dresden

Tel: xxxx/xxxxxxxx

Fax: xxxx/xxxxxxxx

 

 

Andre Wunsch, xxxxxxxxxxx, 01307 Dresden

Vorab per Telefax an 0351.446 2970

Staatsanwaltschaft Dresden

 

Lothringer Straße 1

 

01069 Dresden

Dresden, den 09.07.2021

 

Antrag auf die Anordnung von Erzwingungshaft (§70 Abs.2 StPO) gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Dirk Hilbert

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Hiermit beantrage ich die Anordnung von Erzwingungshaft gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Herr Dirk Hilbert, wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung gemäß § 70 Abs.2 StPO.

 

Die Erzwingungshaft (Beugehaft) gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Dirk Hilbert soll im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen solange Bestand haben, bis die Landeshauptstadt Dresden ihrer Verpflichtung zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht in dem von mir geführten Widerspruchsverfahren vollumfänglich erfüllt hat. Das Widerspruchsverfahren richtet sich gegen die Standplatzvergaben der mobilen Souvenirverkaufsstände auf der Dresdner Augustusstr., gegenüber vom Fürstenzug und auf dem Schlossplatz in Dresden.

 

Zusammen mit meiner Ehefrau betreibe ich seit 2016 die Souvenir-Verkaufswagen am Fürstenzug und auf dem Schloßplatz in Dresden. Ursprünglich hatte ich die Firma entwickelt, damit meine Frau eine berufliche Perspektive erhält. Als ausgebildete Kunstmalerin war sie zwar bereits damals viel beachtet, ein auskömmliches Einkommen konnte sie mit ihrer Kunst aber leider nicht erzielen.

 

Damals hatte ich noch nicht geahnt, dass sich das Projekt zu einer Firma entwickeln wird, die heute den größten Teil unserer Arbeitszeit bestimmt. Aus dem einen Verkaufswagen sind bereits ein Jahr nach der Firmengründung drei Verkaufsanhänger geworden. Allerdings hatte ich zu Beginn des Projektes noch nicht vorausgesehen, dass unser Engagement auf dem sehr überschaubaren Souvenirmarkt, unglaubliche Anfeindungen für uns zur Folge hatte.

Was ich in der Zeit seit 2016  recherchiert und erfahren habe,  ist fast schon unglaublich. Aus heutiger Sicht muss ich feststellen, dass unser Erscheinen auf dem Souvenirmarkt ein ganzes Netzwerk von Betrügern und Antisemiten in Panik versetzt hat. Leider musste ich inzwischen auch zur Kenntnis nehmen, dass das fragwürdige Treiben eine bemerkenswerte Unterstützung durch die Landeshauptstadt Dresden und den Freistaat Sachsen erhält.

 

Die gesamte Geschichte ist Teil einer geplanten größeren Veröffentlichung. Ich kann und will daher hier nur einige Sachverhalte weitergeben, die insbesondere im Zusammenhang mit der inzwischen vielfach bemühten Tätigkeit der Ermittlungsbehörden stehen.  

 

Traurige Tatsache ist, dass die Landeshauptstadt Dresden gegen das Unternehmen meiner Ehefrau einen Judenboykott organisiert, der auf unheimliche Weise durch den Freistaat Sachsen unterstützt wird.

 

Inzwischen hat die Landeshauptstadt Dresden, beim Vorantreiben des von ihr organisierten Judenboykottes gegen das Unternehmen meiner Frau, jede Scham verloren.

 

Damit der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen meiner Ehefrau möglichst groß gehalten wird, verzichtet die die Landeshauptstadt Dresden im Gegenzug sogar auf Einnahmen zu Lasten der Stadtkasse. Im Rahmen des von der Landeshauptstadt Dresden organisierten Judenboykotts gegen das Unternehmen meiner Ehefrau verzichtet sie sogar auf üppige Mieteinnahmen, von monatlich 50 Euro je Quadratmeter, indem sie die ausgeschriebenen Standplätze für den mobilen Souvenirverkauf dem Unternehmen meiner Frau vorenthält und lieber unbesetzt stehen lässt.

 

Welches skurrile Bild sich dabei ergibt wird am nachfolgenden Foto deutlich.

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Obwohl auf der Augustusstr. insgesamt 6 Verkaufsplätze ausgeschrieben sind und die Landeshauptstadt Dresden vom Unternehmen meiner Ehefrau erhebliche Gebühren für die Antragstellung abverlangt hatte, sind 5 Verkaufsplätzen unbesetzt. Der Zugang zu den Verkaufsplätzen wird meiner Frau im Rahmen des von der Landeshauptstadt Dresden organsierten Judenboykottes verweigert.

 

Wie auf dem Foto zu sehen ist, wurde die gesamte Augustusstr. ausschließlich für das eine Verkaufszelt des vorbestraften Mitbewerbers Herrn R.L. reserviert.

 

Wie der Staatsanwaltschaft Dresden bereits bekannt ist, kommt Herrn R.L. überdies eine bedeutende Rolle bei dem Judenboykott der Landeshauptstadt Dresden gegen das Unternehmen meiner Ehefrau zu.

 

Leider nimmt die augenscheinliche Behördenliebe zu Herrn R.L schon nahezu groteske Züge an. Da verwundert kaum noch, dass es für Herrn R.L. keine Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Standplatzvergaben hatte, dass er seine über Jahre hinweg reichlich zugesprochenen Verkaufsplätze dazu benutzt hatte, an seinen Verkaufsständen eine ganze Auswahl von gefälschten Dynamo-Dresden-Fanartikeln zu verticken.

Das innige Verhältnis der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen zu dem Mitbewerber R. L. geht sogar so weit, dass man ihm ganz offensichtlich die Verwendung der Wappen von der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen genehmigt.

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Vor dem Hintergrund des offensichtlich sehr intimen Verhältnisses zwischen dem Mitwerbers R.L , der Landeshauptstadt Dresden und dem Freistaat Sachsen erscheint es daher auch nur eine logische Konsequenz zu sein, wenn sich die „sächsische Justiz“(?) schwer damit tut, die antisemitischen Beleidigungen des Herrn R.L. gegen mich und meine Ehefrau zu verfolgen.

 

Äußerungen von Herrn R.L. mir gegenüber, dass meine Frau schließlich eine „Judensau“ sei und ich mich deshalb nicht wundern müsse, wenn die Landeshauptstadt Dresden das Unternehmen meiner Frau boykottieren würde oder das er lieber mit einer Prostituierten "ficken" würde, als mit einer Jüdin ins Bett zu steigen, sind leider die traurige und primitive Realität.

 

Ergänzende sei erwähnt, dass Herrn R.L. mit seinen Aussagen bezüglich seiner Vorlieben für Prostituierte, ganz offensichtlich einen Hinweis auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau geben wollte. Nach mir vorliegenden Informationen und seinen eigenen Aussagen, hatte Herr R.L. die Frau am Anfang der 90er Jahre kennen gelernt, nachdem sie ihr minderjähriges Kind in der Ukraine zurückgelassen hatte um in Tschechien, in der Nähe zur deutschen Grenze, im Dienstleistungsgewerbe zu arbeiten.

 

Seine Frau gehört überdies ebenfalls zu dem kriminellen Netzwerk im Umfeld zu den Standplatzvergaben. Bezüglich der antisemitischen Beleidigungen steht sie ihrem Ehemann, Herrn R.L. keineswegs nach. Leider gehört dazu auch, dass ich mich von dieser Frau in der Öffentlichkeit anspucken lassen muss (Video).

Antisemitische Spuckatacke

Antisemitische Spuckatacke

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Leider gehört zu der unerträglichen Realität auch, dass meine Strafanzeigen gegen Herrn R.L. und sein kriminelles Netzwerk von der Staatsanwaltschaft Dresden bisher ausnahmslos ignoriert worden.

 

Ganz im Gegenteil! Von der Staatsanwaltschaft Dresden wurde sogar einiges dafür unternommen, dass Herr R.L. sowie weitere Personen in seinem Umfeld straffrei bleiben.

 

Stattdessen wird von der sächsischen Justiz eine regelrechte Hetzjagd auf mich und meine Frau unternommen.

 

In einem vorläufigen Höhepunkt, des antisemitischen Treibens hat die sogenannte „sächsische Justiz“, zuletzt sogar einen Schauprozess (201 Cs 388 Js 12917/20) organisiert, indem man mir 90 Tage Haft in Aussicht stellt, nachdem ich im letzten Jahr zwei Attentatsversuche aus dem kriminellen Umfeld von Herrn R.L. glücklicherweise nur leicht verletzt überstanden hatte.

 

Nach der Auffassung, der mit dem Verfahren beauftragten Richterin und Staatsanwältin, sei es demnach völlig akzeptabel, dass ich mehrfach niedergeschlagen wurde.

 

Insbesondere die Staatsanwältin Schulze von der Dresdner Staatsanwaltschaft  stellte unter anderem fest,  dass es durchaus hinnehmbar sei, dass ich durch einen Faustsachlag zu Boden gestreckt wurde und dass die mir dabei zugefügte Körperverletzung gerechtfertigt sei. Schließlich hätte einer der Angreifer mir gegenüber ein „Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 2 StPO gehabt.“!!??

 

In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch  die Richterin Heinze und der Richter Stein am Amtsgericht Dresden sowie die Staatsanwältin Marks besonders auffällig geworden. An meiner Verurteilung zu 90 Tagen Haft änderte leider auch nichts, dass einer der Angreifer, Herr M.H., sein feiges Attentat sogar vorher vollmundig angekündigt hatte.

 

Eine Justiz  die den Antisemitismus schamlos unterstützt und dem Ruf folgt: Haltet den Dieb er hat mein Messer im Rücken, ist nicht akzeptabel.

 

Leider hat das Kriminalisieren der Opfer durch eine korrupte Justiz, neben dem wirtschaftlichen Boykott, eine bittere historische Präsens und macht große Sorge für die nahe Zukunft.

 

Antisemitismus verbindet.

 

Sehr bedenklich ist auch, dass sich einmal mehr der Spruch zu bewahrheiten droht, dass der Fisch immer vom Kopf her zuerst zu stinken beginnt.

 

Zumindest hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden inzwischen mehrfach signalisiert, dass sie das Treiben auch fortdauernd weiter aktiv unterstützen wird. Insbesondere Herr Staatsanwalt Ressel hat sich dazu bereits mehrfach positioniert.

 

Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die sächsische Justizministerin, Frau Katja Maier in der Sache involviert ist. Nach mir vorliegenden Akten hat demnach der Angreifer Herr M.H. bereits am 18.08.2019 bei der Polizei angegeben, dass er am 14.06.2019 an einem konspirativen Treffen mit Vertretern der Landeshauptstadt Dresden teilgenommen hatte, dass im Zusammenhang mit dem Judenboykott gegen das Unternehmen meiner Frau stand. Wie dem Dokument weiter zu entnehmen ist, soll er von der Landeshauptstadt Dresden dazu ermutigt worden sein, gegen mich Strafanzeige zu erstatten bzw. sich in der Sache an das sächsische Justizministerium zu wenden. Konkret heißt es in dem von Herrn M.H. unterzeichneten Schreiben: „Man hat mir nur empfohlen oder auch nahegelegt den Herrn W. anzuzeigen, oder mich auch an den Justizminister zu wenden.“

 

Neben der Beteiligung des sächsischen Staatsministerium der Justiz an dem von der Landeshauptstadt Dresden organisierten Judenboykott, gibt es aber auch Dokumente die darauf hinweisen, dass das  Sächsisches Staatsministerium des Innern in die unglaublichen Ereignisse verwickelt ist.

 

Es liegen Dokumente vor die belegen, dass die Landeshauptstadt Dresden zur Unterstützung des von ihr betriebenen Judenboykottes gegen das Unternehmen meiner Frau, Amtshilfe bei dem sächsischen Staatsministerium des Innern beantragt hatte. Wie das nachstehende Dokument zeigt, hatte die Landeshauptstadt Dresden bereits im Juni 2020 beim sächsischen Verfassungsschutz beantragt, dass mir die Akteneinsicht zu den Standplatzvergaben für den mobilen Souvenirhandel verwehrt wird. Die fadenscheinige Begründung, durch die Verweigerung der Akteneinsicht die personenbezogenen Daten der Marktstandbetreiber schützen zu wollen, ist allein schon deshalb äußerst fragwürdig, weil die Landeshauptstadt Dresden bei anderen Märkten, wie zum Beispiel dem Dresdner Striezelmarkt, von den Marktteilnehmern sogar verlangt, dass sie ihre Stände mit einer Anbieterkennzeichnung versehen aus der hervorgeht, wer der Betreiber der Marktstände ist.  Vielmehr ist daher davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt Dresden mit der Hilfe des sächsischen Staatsministeriums des Innern versucht, die kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit den Standplatzvergaben zu verschleiern.

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Das sich die Landeshauptstadt Dresden mit ihrem Amtshilfeersuchen ganz gezielt an den sächsischen Verfassungsschutz wendet, erscheint unter der Beachtung weiterer mir vorliegenden Informationen ebenfalls wenig verwunderlich.

 

Zum einen hat der sächsische Verfassungsschutz spätestens seit der erfolgten Aktenvernichtung im Zusammenhang  mit dem Prozess zur Aufarbeitung der Verbrechen  des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) durchaus einen vorauseilenden, sehr anrüchigen Ruf.

 

Zum anderen gibt es Hinweise darauf, dass der Mitbewerber Herr R.L. als Informant  für den sächsischen Verfassungsschutz sein kriminelles Umfeld bespitzelt und er im Gegenzug dafür Privilegien erhält, die ihm unter anderem Schutz vor Strafverfolgung bieten und die ihm dabei unterstützen, unliebsame Konkurrenz vom Souvenirmarkt in der Dresdner Altstadt fern zu halten.

 

Das der Judenboykott gegen das Unternehmen meiner Frau nicht nur von der Landeshauptstadt Dresden, sondern auch vom Freistaat Sachsen aktiv vorangetrieben wird zeigt sich unter anderem auch daran, dass das Landgericht Dresden und kurze Zeit später sogar das Oberlandesgericht Dresden geltend gemachten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Judenboykott gegen das Unternehmen meiner Frau verweigert.

 

In dieser Sache haben sich vor allem der Vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer am Landgericht Dresden, Herr Ralf Högner sowie die Richter Glaß, Richter Dr. Weiche und die Richterin Tews vom 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Dresden in bemerkenswerter Weise hervor getan.  Vor allem die Richter am Oberlandesgericht kamen zu dem fragwürden Entschluss, dass der Judenboykott keine Amtspflichtsverletzung sei.

 

Dass die „sächsischen“? Richter am Oberlandesgericht den geltend gemachten Schadenersatzanspruch ablehnten ist auch deshalb bemerkenswert, weil ich zuvor in dieser Sache am Verwaltungsgericht Dresden bereits erfolgreich war. Wie den beiden nachstehenden Urteilen zu entnehmen ist, hatten die Richter am Verwaltungsgericht Dresden meine Auffassung geteilt, dass dem Unternehmen meiner Frau von der Landeshauptstadt Dresden eine Vielzahl von Standplätzen zu Unrecht vorenthalten worden sind.

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Wie bereits erwähnt, dient dieser Antrag lediglich dazu, die beantragte Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren zu erlangen, das sich gegen die aktuelle Standplatzvergabe richtet. Die beantragte Akteneinsicht wird mir von der Landeshauptstadt Dresden weiterhin ohne Rechtsgrundlage verweigert.

 

Der Antrag auf Anordnung von Erzwingungshaft gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Dirk Hilbert, wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung gemäß § 70 Abs.2 StPO ist mithin ausreichend begründet.

 

Strafanzeigen gegen die im Antrag genannten Personen und weiteren hier nicht genannten Personen, die sich an der antisemitisch motivierten Hetzjagd gegen mich und meiner Ehefrau beteiligten, werden separat gestellt.

 

Die jüdische Gemeinde in Dresden, in der meiner Ehefrau unter anderem Mitglied ist, wurde informiert.

 

Dieser Antrag wird unter anderem auf meiner Informationsseite www.wunsch-newmedia.de/Rechtsbeugung  im Internet veröffentlicht und ist dort direkt auffindbar. Nach erfolgter Indexierung, sollte das Dokument aber auch über die Suchseiten von Google mit einfachen Suchbegriffen wie „Judenboykott“, „Dresden“, “Sachsen“ oder unter Angabe der hier mit Namen angegeben Personen auffindbar sein.

 

Andre Wunsch

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